Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Dietrich & Feustel GmbH & Co. KG Gastronomie + Handel
  1. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns schriftlich widersprechen. Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns eine schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen ist.
  3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet.
  4. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regreßansprüche geltend zu machen.
  5. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen gehen auf Risiko des Käufers.
  6. Lieferaufträge, welche uns über das Internet erreichen bedürfen in jedem Fall der besonderen schriftlichen Bestätigung, sowie der gesonderten verbindlichen Preisvereinbarung für die Belieferung. Im Bedarfsfall beauftragt die Dietrich & Feustel GmbH & Co. KG andere Geschäftspartner mit der Belieferung des Kunden.
  7. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen.
  8. Nur bei berechtigter Reklamation und Rückgabe des reklamierten Artikels von mehr als 50% der Füllmenge wird Ersatz geleistet und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
  9. Bei festgestellten Mängeln sowie bei Rückwaren, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, steht dem Käufer unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche das Recht auf Minderung des Kaufpreises zu.
  10. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  11. Die Zahlung der Rechnung hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Soweit der Kunde sich in Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, seine Zahlung zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Dietrich & Feustel GmbH & Co.KG schriftlich zugestimmt hat oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  12. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehn überlassen. Für Mehrweg- Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit den Rechnungen zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das gesamte Pfandgut wird dabei angerechnet. Der Kunde erkennt den jeweils mitgeteilten Leergutsaldo auf den Geschäftspapieren der Dietrich & Feustel GmbH & Co.KG (Rechnungen, Lieferscheine, Mitteilungen, Briefe...) als richtig an, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Widerspuch erhebt. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zugang bei der Dietrich & Feustel GmbH & Co. KG maßgebend.
  13. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 24 Monaten ab Lieferdatum oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben, so wird der Widerbeschaffungspreis berechnet. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vorlieferanten.
  14. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen aller uns gegen den Käufer oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt die Waren an dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum befindliche Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren die ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherheit an uns ab. Für jeden Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren im Zeitpunkt des Weiterverkaufs. Übersteigt der Wert der Sicherung einschließlich der Aufrechnungsmöglichkeiten unsere restlichen Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers die übersteigenden Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
  15. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  16. Die bei der Abwicklung des Geschäftsverkehrs anfallenden Daten unserer Käufer verarbeiten wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung nach § 26 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.
  17. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Dresden. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Vollkaufleuten - auch für Wechsel - und Scheckklagen ist Dresden.
  18. Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird das Vertragsverhältnis im übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich gewünschtem Vereinbarungszweck in wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt.